Durch die gesetzliche Tagsatzregelung wird sichergestellt, dass auch bei nicht ausreichendem Einkommen und Vermögen, die Kosten bis zur vollen Höhe vom jeweiligen Sozialamt übernommen werden.
Wir stellen mit Ihnen den Antrag auf Zuzahlung zu den Heimrestkosten und stehen Ihnen jederzeit für Fragen zur Verfügung.