Gesetzlich festgelegtes Entgelt

Unser Haus verfügt über einen Vertrag mit dem Land Steiermark nach den Bedingungen des Steiermärkischen Sozialhilfegesetzes.

Dieser Vertrag gewährleistet die Übernahme der Heimrestkosten durch das Land Steiermark und sieht vor, dass dem/der BewohnerIn 20% der Pension, der 13. und 14. Pensionsbezug in voller Höhe und das Taschengeld (€ 50,30) vom Pflegegeld verbleiben.

Das Entgelt besteht aus der Grundleistung und der jeweiligen Pflegeleistung (pro Tag und inkl. 10 % Mwst.) gem. Stmk. Landesverordnung (LEVO-SHG) und wird für Selbstzahler auch in Rechnung gestellt.

Kurzzeitpflege auf Anfrage.

Weitere Preise und Kostenzuschuss

Einzelzimmerzuschlag:
€ 6,60 pro Tag bzw. € 5,50 pro Tag für Bezieher einer Mindestpension.
 
Kaution:
€ 2.000,- bis ein positiver Bescheid ergeht, danach € 300,-.
 
Kostenzuschuss:
Durch die gesetzliche Tagsatzregelung wird sichergestellt, dass auch bei nicht ausreichendem Einkommen und Vermögen, die Kosten bis zur vollen Höhe vom jeweiligen Sozialamt übernommen werden.

Wir stellen mit Ihnen den Antrag auf Zuzahlung zu den Heimrestkosten und stehen Ihnen jederzeit für Fragen zur Verfügung.