Gesetzlich festgelegtes Entgelt
Unser Haus verfügt über einen Vertrag mit dem Land Steiermark nach den Bedingungen des Steiermärkischen Sozialhilfegesetzes.
Dieser Vertrag gewährleistet die Übernahme der Heimrestkosten durch das Land Steiermark und sieht vor, dass dem/der BewohnerIn 20% der Pension, der 13. und 14. Pensionsbezug in voller Höhe und das Taschengeld (€ 55,20) vom Pflegegeld verbleiben.
Das Entgelt besteht aus der Grundleistung und der jeweiligen Pflegeleistung (pro Tag und inkl. 10 % Mwst.) gem. Stmk. Landesverordnung (LEVO-SHG) und wird für Selbstzahler auch in Rechnung gestellt.
Kurzzeitpflege auf
Anfrage.